headerimg

TwerenboldDas abgebildete Grundstück an der nordwestlichen Ausfallstrasse von Frauenfeld wurde von der Stadt Frauenfeld an den Reiseunternehmer Twerenbold verkauft. Opposition gab es hauptsächlich, weil der Busterminal neben eine Wohnzone zu stehen  kommt. Doch es gab auch etliche Bürger, die nicht verstanden, dass die Stadt das Land – wenn schon – überhaupt verkauft. Tatsächlich ist der Begriff «Baurecht» im Thurgau nahezu unbekannt. So verkaufte beispielsweise die Stadt Romanshorn ein direkt an das Hafenbecken angrenzendes Grundstück an den Unternehmer Hess. In der Diskussion zur Volksabstimmung, die es dafür brauchte, kam der Begriff bzw. das Argument «Baurecht» nicht vor.

Umso erfreulicher ist es, dass Alfred Bloch, SP-Stadtparlamentarier, fordert, dass die Stadt Frauenfeld öffentlichen Grund nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben dürfe. Er hat eine Motion mit diesem Ziel eingereicht. Bei Erheblich-Erklärung hätte der Vorstoss direkt Einfluss auf die stadträtliche Bodenpolitik. Hier der entsprechende Artikel aus der Thurgauer Zeitung /Tagblatt.

unterschriften uebergabe BülachBodeninitiativen sind ansteckend. Nun ist Bülach an der Reihe. Interessant daran ist: während die SP auf Ihrer Website noch zum Unterschreiben aufruft (Link), vermelden die Grünen bereits frühzeitige Einreichung der Initiative (Link). Mit von der Partie ist die EVP (Link). Darüber geschrieben haben u.a. die Unterlandzeitung und das Stadtblatt Bülach.

Bild: Überreichen der Unterschriften.

SurseeGemeindeversammlung von Sursee segnet Bodeninitiative der Grünen ab

Die Gemeindeversammlung von Sursee hat am Montagabend eine Gemeindeinitiative angenommen, die es der Stadt grundsätzlich verbietet, Grundstücke zu verkaufen. Den Gegenvorschlag des Stadtrats lehnte sie ab.

Die Gemeindeinitiative «Üse Bode, üsi Zuekonft» der Grünen wurde mit einer Zweidrittelsmehrheit angenommen, wie die Stadt am Dienstag mitteilte. Anwesend waren 207 Stimmbeteiligte, der Aufmarsch sei vergleichsweise hoch gewesen, hiess es bei der Stadt auf Nachfrage. Üblich seien rund 80 Anwesende.

Mit der Bodeninitiative darf stadteigenes Land nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Baurecht abgegeben werden. Die Stadt kann in Ausnahmefällen Grundstücke veräussern, etwa bei der Realisierung von öffentlichen Bauvorhaben von Kanton und Bund, bei Kleingrundstücken unter 100 Quadratmeter oder an gemeinnützige Organisationen.

Der Stadtrat hatte die Initiative abgelehnt und als zu wenig griffig und zielführend beurteilt. Er unterbreitete der Gemeindeversammlung einen Gegenvorschlag, der ein Reglement über stadteigene Grundstücke vorschlug. Darin wären unter anderem mehr Ausnahmebestimmungen für den Verkauf vorgesehen gewesen.

Die Gemeindeversammlung hat abschliessend über die Initiative entschieden. In den vergangenen Jahren waren Bodeninitiativen oder Gegenvorschläge bereits in Hochdorf, Luzern und Emmen erfolgreich.

siehe auch: https://gemeingut-boden.ch/baurecht/16-sursee-bodeninitiative-steht

Quellen
Text: Nau.ch 15.10.2019
Bild: sursee.ch

Als Frucht intensiver Zusammenarbeit im Info Netzwerk GEMEINGUT BODEN publizieren wir hier eine Anleitung unter dem Titel «Elemente eines fairen Baurechtsvertrags zwischen Gemeinden und gemeinnützigen Wohnbauträgern». Erarbeitet wurde von Uwe Zahn, Heinz Girschweiler, Ulrich Kriese, Peter Schmid, Matthias Wiesmann und weiteren Aktiven im Info-Netzwerk Gemeingut Boden. Der Text reflektiert einen Diskussionsstand innerhalb des Info-Netzwerks und ist insofern als ein Werkstattbericht zu verstehen. – das Arbeitspapier kann HIER heruntergeladen werden.

Der Stadtrat von Uster präsentiert zur Bodeninitiative der Grünen einen Gegenvorschlag. Dieser nimmt den Grundsatz Baurecht statt Landfverkäufe zwar auf, setzt ihn aber weniger konsequent um. So soll eine Grundstück verkauft werden können, wenn "übergeordnete  Interessen" dies gebieten. Zuständig für die Beurteilung dieses Kriteriums wären je nach Grösse eines Grundstücks entsprechend der Kompetenzordnung der Stadtrat, das Stadtparlament oder die Stimmberechtigten. Die Bodeninitianten zeigen sich erfreut, dass der Stadtrat ihr Anliegen aufnimmt. Sie wollen die Debatte im Parlament abwarten und danach entscheiden, ob sie ihre Initiative zurückziehen wollen oder nicht.

271118 nwo

Nach dem Vorbild des Kantons Basel-Stadt und von Binningen haben die Sozialdemokraten von Pratteln Anfang November eine Bodeninitiative lanciert. Sie haben ein halbes Jahr Zeit, mindestens 500 gültige Unterschriften für ihr Begehren einzureichen. Die Initiative ist ausformuliert und hält den Grundsatz Baurecht statt Verkäufe fest. Ausnahmen vom Baurechtsgebot sind möglich, wenn die städtische Grundstücksflächen innerhalb von fünf Jahren dadurch nicht geschmälert werden.

271118 hgi

Zwei gegensätzliche Signale bringt das Abstimmungswochenende vom 25. November für die Bodenreformer im Kanton Zürich. In der Stadt Winterthur stimmt der Souverän mit 75 Prozent Ja-Stimmen dem Grundsatz zu, künftig keinen städtischen Boden mehr zu veräussern. 20 Kilometer tössaufwärts hingegen lehnen die Stimmberechtigten der ländlichen Gemeinde Wila diesen Grundsatz mit 65 Prozent Nein-Stimmen zu einer entsprechenden Einzelinitiative ab.

In Winterthur ist die Baurechtsdebatte bereits fünf Jahre alt. 2013 drangen die GLP, die Grünen und die Alternativen im Stadtparlament mit einer Motion durch, welche Baurechtsvergaben statt Landverkäufe verlangte. Widerwillig arbeitete der Stadtrat 2015 eine konkrete Vorlage dazu aus, die er selber ablehnte. Im Frühling 2018 genehmigte der Grosse Gemeinderat diesen Text. Und in der Volksabstimmung ist er nun sehr deutlich bestätigt worden. Pikant: Im Sommer hat der neu zusammengesetzte Stadtrat mit nunmehr rot-grüner Mehrheit das Lager gewechselt und sich ebenfalls für die Baurechtspolitik ausgesprochen. Verkäufe sind allerdings in einigen Fällen weiterhin möglich. So, wenn ein Grundstück in einer Arbeitsplatzzone liegt und weniger als 2500 Quadratmeter Fläche aufweist. Für Grundstücke in anderen Bauzonen gilt eine Freigrenze von 1500 Quadratmetern. Und auch bei Quartierplanverfahren und Gestaltungsplänen sind Ausnahmen vom Verkaufsverbot möglich.

271118 nwo

winterthur copy copyBei einer Stimmbeteiligung von gut 47% sagten die Winterthurer Stimmberechtigten am 25. November 2018 mit über 75% der Stimmen ja zur Vorlage «Baurecht statt Landverkauf». Auch in Schaffhausen wollen es die Stimmberechtigten der Stadt nicht einfach dem Kanton überlassen, ein Areal in der Stadt («Klosterareal») irgendjemandem zu verkaufen. Es wird immer deutlicher, dass viele Menschen in unserem Land erkennen, dass Boden nicht irgendeine handelbare Ware ist.

Die Vorlage wurde mit einem gewissen Pragmatismus formuliert. Hier machen wir zum Studium der Vorlage die pdfAbstimmungszeitung zugänglich.